- Aktueller Beitrag über die liechtensteinische Lebensversicherung im liechtenstein-journal 1/2010 -
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Sie können auch nur unseren Gutachtendienst in Anspruch nehmen.

Ablauf schriftliches Gutachten

1. Sie übermitteln uns Ihre Anfrage verschlüsselt über die WebAkte, per eMail, via Kontaktforumlar,
    per Fax oder per Post. Teilen Sie uns unbedingt den geschätzten Wert (Haftungsrisiko) mit.

2. Sie erhalten unverzüglich eine Eingangsbestätigung.

3. Falls wir weitere Angaben benötigen, werden wir Sie bereits in dieser Phase – wie auch in den
    nachfolgenden Phasen – kontaktieren.

4. Sie erhalten von uns eine Gebühren-Vereinbarung nebst Vorschuss-Rechnung für die
    Gutachtenerstellung.
5. Hören wir bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nichts mehr von Ihnen, ist die Angelegenheit erledigt.

6. Nach Zahlungseingang von mindestens der Hälfte der Vorschuss-Rechnung erhalten Sie von uns
    einen verbindlichen Abgabetermin für das schriftliche Gutachten. Dieses ist wie folgt aufgebaut:

       Gutachtliche Stellungnahme betreffend:
       - Sachverhalt
       - Fragestellung
       - Rechtliche Würdigung
       - Ergebnis

7. Eine Woche, nachdem Sie das schriftliche Gutachten erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen.
    Denn wir möchten erfahren, ob Sie mit unserer Leistung zufrieden sind.

8. Sie erhalten eine Schluss-Rechnung, die je nach Aufwand, die Ihnen erläutert wird, um max. 10 %
    abweichen kann.
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