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STEUERRECHT
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Wir stehen in speziellen steuerlichen Fragestellungen diskret zur Verfügung - es gilt die anwaltliche Schweigepflicht! Als Spezialleistungen können in Betracht kommen:

• Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung
• Einspruchsverfahren
• FG-Verfahren / Klagen vor dem Finanzgericht
• BFH-Verfahren
• Vertretung bei Betriebsprüfungen und anderen Außenprüfungen
• Abklärung steuerlicher Probleme mit der Finanzverwaltung vor der Realisierung der Sachverhalte
• Steuern sparen durch Stiftungen
• Der Künstler und das Finanzamt (steuerliche Erfassung / Liebhaberei / Kunstsponsoring)
• Steuerliche Behandlung von Kapitaleinkünften / sonstigen Einkünften / Abgeltungssteuer
• Steuergestaltung
• Fertigung von Gutachten
• Haftung der Steuerberater
• Amtshaftung der Finanzbehörde
• Doppelbesteuerung Deutschland-Schweiz
• Aufenthalter und Grenzgänger Schweiz
• Steuerrecht Deutschland-Slowakei
• Steuerstrafrecht

Hinweis für vermittelnde Steuerberater: Bestandsschutz wird versichert!
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